Der interne Weg
Die Organisation nimmt Meldungen schriftlich oder mündlich entgegen, wahrt die Vertraulichkeit, prüft die Zuständigkeit, hält Kontakt und ergreift angemessene Folgemaßnahmen.
Der externe Weg
Eine Meldung kann direkt an eine der gesetzlich bezeichneten zuständigen Behörden gerichtet werden. Seit dem 1. September 2023 informiert und unterstützt außerdem das Office des signalements beim Justizministerium.
Keine Pflicht, zuerst intern zu melden
Der interne Weg wird empfohlen, wenn dort wirksam reagiert werden kann und kein Repressalienrisiko besteht. Die gesetzliche Schutzwirkung setzt jedoch nicht voraus, dass zuerst intern gemeldet wurde.
Schriftliche und mündliche Meldungen müssen möglich sein; auf Wunsch ist innerhalb angemessener Frist ein persönliches Treffen anzubieten.