Der interne Weg

Die Organisation nimmt Meldungen schriftlich oder mündlich entgegen, wahrt die Vertraulichkeit, prüft die Zuständigkeit, hält Kontakt und ergreift angemessene Folgemaßnahmen.

Der externe Weg

Eine Meldung kann direkt an eine der gesetzlich bezeichneten zuständigen Behörden gerichtet werden. Seit dem 1. September 2023 informiert und unterstützt außerdem das Office des signalements beim Justizministerium.

Keine Pflicht, zuerst intern zu melden

Der interne Weg wird empfohlen, wenn dort wirksam reagiert werden kann und kein Repressalienrisiko besteht. Die gesetzliche Schutzwirkung setzt jedoch nicht voraus, dass zuerst intern gemeldet wurde.

Mehrere Zugangswege

Schriftliche und mündliche Meldungen müssen möglich sein; auf Wunsch ist innerhalb angemessener Frist ein persönliches Treffen anzubieten.

Offizielle Quellen: Gesetz vom 16. Mai 2023 und Dossier des Justizministeriums. Redaktionell geprüft am 14. August 2026. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.