Verfahren und Zuständigkeiten
Dokumentieren Sie zulässige Meldewege, zuständige unparteiische Personen oder Stellen, Vertretungen, Interessenkonflikte, Eskalation und Abschluss.
Nachweis des Ablaufs
Der Verlauf sollte Eingang, Sieben-Tage-Bestätigung, Prüfung, Kommunikation, Folgemaßnahmen und Drei-Monats-Rückmeldung nachvollziehbar abbilden.
Datenschutz und Aufbewahrung
Personenbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden und zugriffsgeschützt verarbeitet werden. Meldungen sind nach den gesetzlichen Aufbewahrungsregeln und nur so lange wie erforderlich zu speichern.
Sprachen und Zugänglichkeit
Meldungen können in einer der drei Verwaltungssprachen Luxemburgs oder in einer anderen von der Organisation akzeptierten Sprache entgegengenommen werden.