Eingangsbestätigung

Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung eine Bestätigung, sofern dies möglich und zulässig ist.

Rückmeldung

Bei einem internen Meldekanal ist spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen und deren Gründe zu informieren.

Externe Meldungen

Die zuständige Behörde gibt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten Rückmeldung. In hinreichend begründeten Fällen kann diese Frist auf sechs Monate verlängert werden.

Fristen operativ absichern

Eingang, Zuständigkeit, Kommunikation und Maßnahmen sollten in einem nachvollziehbaren Verlauf mit Erinnerungen dokumentiert werden.

Offizielle Quellen: Gesetz vom 16. Mai 2023 und Dossier des Justizministeriums. Redaktionell geprüft am 14. August 2026. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.