Eingangsbestätigung
Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung eine Bestätigung, sofern dies möglich und zulässig ist.
Rückmeldung
Bei einem internen Meldekanal ist spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen und deren Gründe zu informieren.
Externe Meldungen
Die zuständige Behörde gibt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten Rückmeldung. In hinreichend begründeten Fällen kann diese Frist auf sechs Monate verlängert werden.
Eingang, Zuständigkeit, Kommunikation und Maßnahmen sollten in einem nachvollziehbaren Verlauf mit Erinnerungen dokumentiert werden.