Vor der Veröffentlichung vorbereiten

  • Festlegen, wer den Kanal nutzen darf und welche Sachverhalte er umfasst.
  • Alternative Wege für Notfälle, Beschwerden und besondere Verpflichtungen definieren.
  • Verantwortliche benennen und Regeln für Interessenkonflikte festlegen.
  • Zugriff, Kommunikation, Fristen und Dokumentation konfigurieren.
  • Abläufe für anonyme und namentliche Meldungen testen.
Luxemburgischer Rechtsrahmen: Gesetz vom 16. Mai 2023. Verpflichtung und konkretes Verfahren müssen nach dem Gesetz vom 16. Mai 2023 sowie den für die jeweilige Organisation geltenden nationalen und sektorspezifischen Vorschriften beurteilt werden.