Umsetzung des Hinweisgebersystems im Gesundheitsbereich im Großherzogtum Luxemburg

Krankenhäuser, Rehakliniken, Labore und Ärztezentren mit 50 oder mehr Beschäftigten im Großherzogtum Luxemburg müssen ein internes Meldesystem nach dem Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 einrichten. Das System erhöht die Patientensicherheit, indem es einen geschützten Weg zur Meldung gravierender Risiken eröffnet.

Schutz für Ärzte, Pflegepersonal und Therapeuten

Klinikhierarchien können Assistenzärzte oder Pflegekräfte daran hindern, Missstände offen anzusprechen. UNOVOX bietet ein verschlüsseltes anonymes Postfach, über das Belege ohne Offenlegung der Identität übermittelt werden können.

Fälle, die Chefärzte oder die Pflegedienstleitung betreffen, werden direkt von der übergeordneten Ethikkommission oder externen Beauftragten ohne örtliche Beeinflussung bearbeitet.

Trennung vom Patientenbeschwerdewesen

Auf der Website der Klinik muss der Hinweisgeberkanal für Beschäftigte klar von Formularen für Patientenbeschwerden zu Wartezeiten oder Zimmerausstattung getrennt sein.

Schutz sensibler Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO

Die Verarbeitung von Patientendaten erfolgt nach Art. 9 DSGVO. UNOVOX schwärzt personenbezogene Patientendaten automatisch und beschränkt den Zugriff auf autorisierte Prüfer.

Fristen (7 Tage Bestätigung, 3 Monate Abschluss) werden überwacht. Die Klinikleitung leitet Verbesserungsmaßnahmen ein oder informiert bei Straftaten die Justiz.

Jährliche klinische Notfalltests

Die Ethikkommission muss jährliche Tests anhand simulierter Medikamentenverwechslungsmeldungen durchführen, um die Reaktionszeiten und die Vertraulichkeit zu prüfen.

Simulationen klinischer und administrativer Vorfälle

Die klinische Ethikkommission führt jährliche Tests mit simulierten Meldungen durch, um die Geschwindigkeit beim Hinweisgeberschutz und die Vertraulichkeit zwischen Fachabteilungen und Klinikleitung zu überprüfen.

Fortbildung zur ärztlichen Schweigepflicht

Alle mit der Fallprüfung betrauten Mitarbeiter werden intensiv zur ärztlichen Schweigepflicht geschult, um sicherzustellen, dass keine Patientengeheimnisse nach außen dringen.

Rechtsgrundlage im Großherzogtum Luxemburg: siehe das Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937. Die konkrete Umsetzung muss von jeder Organisation individuell validiert werden.