Vertraulichkeit ist verpflichtend

Der Kanal muss die Identität der hinweisgebenden Person, betroffener Personen und anderer in der Meldung genannter Personen schützen und unbefugten Zugriff verhindern.

Anonyme Meldungen

Das Gesetz verpflichtet Organisationen nicht allgemein dazu, anonyme Meldungen anzunehmen. Wird eine zunächst anonyme hinweisgebende Person später identifiziert und erfüllt sie die gesetzlichen Voraussetzungen, genießt sie Schutz vor Repressalien.

Praktische Entscheidung

Ein freiwillig angebotener anonymer Dialog kann die Aufklärung erleichtern. Verfahren, technische Zugriffe und Kommunikation sollten deshalb ausdrücklich geregelt werden.

Keine falsche Zusage

Erklären Sie klar, welche Metadaten verarbeitet werden, wer Zugriff erhält und unter welchen engen Voraussetzungen eine Offenlegung zulässig ist.

Offizielle Quellen: Gesetz vom 16. Mai 2023 und Dossier des Justizministeriums. Redaktionell geprüft am 14. August 2026. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.