Vor der Veröffentlichung vorbereiten

  • Festlegen, wer den Kanal nutzen darf und welche Sachverhalte er umfasst.
  • Alternative Wege für Notfälle, Beschwerden und besondere Verpflichtungen definieren.
  • Verantwortliche benennen und Regeln für Interessenkonflikte festlegen.
  • Zugriff, Kommunikation, Fristen und Dokumentation konfigurieren.
  • Abläufe für anonyme und namentliche Meldungen testen.
Deutscher Rechtsrahmen: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Verpflichtung und konkretes Verfahren müssen nach dem HinSchG und den für die jeweilige Organisation geltenden Vorschriften beurteilt werden.