Vor der Veröffentlichung vorbereiten
- Festlegen, wer den Kanal nutzen darf und welche Sachverhalte er umfasst.
- Alternative Wege für Notfälle, Beschwerden und besondere Verpflichtungen definieren.
- Verantwortliche benennen und Regeln für Interessenkonflikte festlegen.
- Zugriff, Kommunikation, Fristen und Dokumentation konfigurieren.
- Abläufe für anonyme und namentliche Meldungen testen.
Deutscher Rechtsrahmen: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Verpflichtung und konkretes Verfahren müssen nach dem HinSchG sowie den für die jeweilige Bildungseinrichtung geltenden Vorschriften beurteilt werden.