Verpflichtung prüfen und Verfahren festlegen.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz regelt interne Meldestellen im öffentlichen Bereich und enthält Vorgaben zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich. Für Gemeinden und öffentliche Stellen ist der konkrete Anwendungsfall nach dem HinSchG und den einschlägigen Organisationsvorschriften zu prüfen. Eine Plattform ersetzt keine genehmigten Richtlinien, Zuständigkeiten oder internen Verfahren.
Zuständigkeiten, Eingangskanäle, erfasste Sachverhalte, Zugriffsregeln, Fristen, Kommunikation mit hinweisgebenden Personen, Aufbewahrung und Dokumentation festlegen.