Einführung des Hinweisgebersystems im Unternehmen im Großherzogtum Luxemburg
Alle privatrechtlichen Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten im Großherzogtum Luxemburg sind durch das Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 verpflichtet, ein internes Meldesystem einzurichten. Ein funktionierendes System ist zudem entscheidend, um Haftungsrisiken für die Unternehmensleitung zu minimieren.
Unabhängigkeit des Compliance Officers und Konzernstrukturen
Die Geschäftsführung benennt den Meldebeauftragten (in der Regel Compliance Officer, Leiter Recht oder Leiter Revision). In Konzernen können gemeinsame Meldestellen genutzt werden, sofern die Zugänglichkeit für jede Tochtergesellschaft gewährleistet bleibt.
UNOVOX ermöglicht die Trennung von Fällen nach Standorten und stellt sicher, dass beschuldigte Vorstandsmitglieder keinerlei Einsicht in laufende Vorgänge erhalten. Bei Befangenheit wird der Fall automatisch an den Prüfungsausschuss oder externe Anwälte übergeben.
Das Gesetz verbietet Kündigungen, Abmahnungen, Versetzungen oder sonstige Benachteiligungen von Hinweisgebern und sieht bei Verstößen empfindliche Schadensersatz- und Bußgeldregelungen vor.
Revisionssichere Beweissicherung und Fristeinhaltung
Während der Untersuchung sichert der Prüfer Dokumente, E-Mails und Befragungsprotokolle. UNOVOX versieht alle Dokumente mit kryptografischen Zeitstempeln, wodurch ihre gerichtliche Verwertbarkeit gewahrt bleibt.
Das System überwacht die Fristen von 7 Tagen für die Eingangsbestätigung und 3 Monaten für den Abschluss. Der Abschlussbericht dient als Grundlage für Disziplinarmaßnahmen oder Strafanzeigen.
Jährliche Compliance-Simulationstests
Das Unternehmen muss jährliche Tests anhand fiktiver Betrugsfälle durchführen, um die Meldekette, die Vertraulichkeit und die Befangenheitsregeln im Führungsgremium zu überprüfen.
Regelmäßige Überprüfung des Compliance-Programms
Die Wirksamkeit des internen Hinweisgeberkanals wird durch regelmäßige Überprüfungen analysiert, bei denen Bearbeitungszeiten, der Anteil anonymer Meldungen und die Umsetzung von Folgemaßnahmen erfasst werden. Die aggregierten Ergebnisse werden dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Aktualisierung von Berechtigungen bei Umstrukturierungen
Bei Unternehmensumstrukturierungen oder Vorstandswechseln passt die Compliance-Abteilung die Berechtigungsprofile der Prüfer unverzüglich an, sodass beförderte Führungskräfte keinen Zugriff auf historische oder laufende Akten erhalten, an denen sie ein mittelbares Interesse haben könnten.
