Rechtsrahmen

Verpflichtung prüfen und Verfahren festlegen.

Das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz regelt interne Meldestellen im öffentlichen Bereich und enthält Vorgaben zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich. Für Gemeinden und öffentliche Stellen ist der konkrete Anwendungsfall nach dem HSchG und den einschlägigen Organisationsvorschriften zu prüfen. Eine Plattform ersetzt keine genehmigten Richtlinien, Zuständigkeiten oder internen Verfahren.

Empfohlene Vorbereitung

Zuständigkeiten, Eingangskanäle, erfasste Sachverhalte, Zugriffsregeln, Fristen, Kommunikation mit hinweisgebenden Personen, Aufbewahrung und Dokumentation festlegen.

Offizielle Quelle: siehe HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) im RIS. Diese Inhalte dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.