1. Grundgedanke und Einordnung

Das Thema dieses Videos lautet: Interne Meldung, externe Meldung und Offenlegung. Das Lernziel ist: die Unterschiede zwischen Meldewegen und ihren Voraussetzungen erläutern. Dazu verbinden wir die verfügbare Information, das Entscheidungskriterium und die zu dokumentierende Handlung. Verfolgen Sie den Fall und vergleichen Sie Ihre Antwort mit dem Vorschlag. Das nationale Schutzsystem hat einen eigenen Anwendungsbereich und eigene Voraussetzungen. Eine Organisation kann in ihrer Richtlinie weitere Anliegen zulassen. Daraus folgt jedoch nicht, dass alle automatisch denselben gesetzlichen Schutz erhalten. Die Prüfung unterscheidet die Entgegennahme von Informationen, Folgemaßnahmen und die Rechte der Beteiligten.

Eine interne Meldung richtet sich an den Kanal der Organisation, eine externe an die zuständige Behörde. Eine Offenlegung macht Informationen öffentlich zugänglich und unterliegt zusätzlichen Voraussetzungen. Das Verhältnis zwischen internen und externen Wegen ist nicht in allen Ländern gleich. Prüfen Sie Empfänger, nationale Voraussetzungen und konkretes Risiko. Ein Beitrag in sozialen Medien genießt nicht automatisch Schutz.

Hier gilt die folgende Regel: Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, BAK, ist die allgemeine externe Stelle des Bundes. Besondere Behördenzuständigkeiten bleiben bestehen. Das Gesetz regt an, zunächst den internen Weg zu erwägen, wenn er eine wirksame Behandlung ermöglicht. Daraus darf kein allgemeines Hindernis für externe Meldungen abgeleitet werden.

2. Praktische Anwendung und Nationale Regel

Bestimmen Sie Ziel, Risiken und zuständige Behörde. Prüfen Sie die nationalen Voraussetzungen, bevor Sie die Wahl des Weges erläutern. Ein von einem Technologieanbieter betriebener Kanal kann weiterhin intern sein. Entscheidend sind Empfänger und Entscheidungszuständigkeit, nicht der Hosting-Ort. Eine Offenlegung erfordert eine eigene Prüfung, selbst wenn eine externe Meldung zulässig wäre. Machen Sie aus diesem Verfahren zunächst eine Abfolge, die Sie einer Kollegin oder einem Kollegen erklären können. Bestimmen Sie die erste Prüfung, die vom Ergebnis abhängige Handlung und den Nachweis, anhand dessen sich die Entscheidung nachvollziehen lässt. Verfolgen Sie die Abfolge auf dem Bildschirm und suchen Sie den Punkt, an dem ein Fehler das Ergebnis verändern würde.

Eine Beschäftigte hat nachvollziehbare Gründe, bei einer internen Meldung Repressalien zu befürchten, und möchte die zuständige Behörde einschalten. Ein anderer Beschäftigter will Dokumente in sozialen Medien veröffentlichen, weil ihm die Bearbeitung zu lange dauert. Beide Wege erfordern unterschiedliche Prüfungen. Die zweite Entscheidung folgt nicht automatisch aus der ersten. Lesen Sie den Fall jetzt aufmerksam. Unterscheiden Sie beschriebene Tatsachen von Informationen, die Sie noch bestätigen müssten. Ergänzen Sie keine Absichten oder Ereignisse, die nicht genannt wurden. Diese Unterscheidung hilft, eine zur verfügbaren Information angemessene Antwort zu wählen.

3. Praxisfall und Kernpunkte

Die Übung lautet: Wird eine Plattform allein dadurch zu einem externen Meldekanal, dass ein Technologieanbieter sie hostet? Wählen Sie eine Antwort und begründen Sie sie in einem Satz. Vergleichen Sie Ihre Entscheidung während der Pause mit den gerade besprochenen Kriterien. Überlegen Sie auch, welchen Nachweis Sie aufbewahren würden, um die Entscheidung später zu erklären.

Nein. Sie kann weiterhin der interne Kanal der Organisation sein. Eine externe Meldung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln an eine zuständige Behörde. Die Offenlegung ist ein dritter Weg mit eigenen, gesondert zu prüfenden Voraussetzungen.

Folgender Fehler ist zu vermeiden: eine ausnahmslos vorgeschriebene Reihenfolge von interner Meldung, externer Meldung und Offenlegung zu vermitteln.

Wenden Sie die nationale Regel nun auf eine zweite Entscheidung an. Eine Beratungsseite wird als einzige Anlaufstelle für jede Meldung genannt. Welche Kontrolle fehlt?

Zuständigkeit und Aufgabe der empfangenden Stelle müssen geklärt werden. Beratung, externe Entgegennahme, Untersuchung und Schutz können unterschiedlichen Stellen obliegen. Prüfen Sie außerdem die nationalen Voraussetzungen des gewählten Weges. Die Nutzerinformation muss zum passenden Verfahren führen, ohne gesetzlich nicht vorgesehene Schritte zu verlangen.

Merken Sie sich diese drei Punkte. Erstens: Der Empfänger bestimmt die Art des Meldewegs. Zweitens: Für den direkten externen Weg gelten Voraussetzungen. Drittens: Die Offenlegung hat eigene Anforderungen.

Nehmen Sie zur Anwendung das Verfahren Ihrer Organisation zur Hand oder überlegen Sie, wie Sie es aufbauen würden. Finden Sie einen Unterschied zwischen diesem Verfahren und dem gerade gelösten Fall. Schreiben Sie auf, welche Änderung Sie vorschlagen und welche Informationen Sie zur Begründung benötigen. Diese kurze Aufgabe können Sie auf dem Begleitblatt zum Video bearbeiten.

Das Lernziel dieser Einheit lautet: die Unterschiede zwischen Meldewegen und ihren Voraussetzungen erläutern. Sehen Sie sich bei Unsicherheit die erläuterte Antwort erneut an und bewahren Sie die Zusammenfassung als Unterstützung für spätere Entscheidungen auf.

Verknüpfen Sie Ihren Vorschlag auf dem Arbeitsblatt mit der nationalen Regel dieses Videos. Benennen Sie das zu ändernde Dokument oder Plattformfeld und die für die Freigabe zuständige Person. Handelt es sich um eine Empfehlung für die Praxis, erläutern Sie das zu verringernde Risiko. Liegt eine gesetzliche Pflicht vor, dokumentieren Sie ihre Quelle und ihren Anwendungsbereich.

Nationaler Rechtsrahmen: HinSchG (BGBl. I Nr. 6/2023), in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.