Einrichtung des Hinweisgebersystems an Bildungseinrichtungen im Großherzogtum Luxemburg
Universitäten, Fachhochschulen sowie private und öffentliche Bildungseinrichtungen mit 50 oder mehr Beschäftigten im Großherzogtum Luxemburg müssen einen internen Meldekanal nach dem Gesetzesdekret vom 10. März 2023, Nr. 24 bereitstellen. Das System verbindet den Hinweisgeberschutz mit dem Schutz wissenschaftlicher Freiheit.
Schutz vor Repressalien bei Prüfungen und akademischer Laufbahn
Bei Vorwürfen von Belästigung oder Machtmissbrauch ermöglicht UNOVOX eine priorisierte Bearbeitung durch Vertrauenspersonen bei vollständiger Anonymisierung persönlicher Daten.
Für wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden bietet der Kanal einen sicheren Raum, um wissenschaftliches Fehlverhalten ohne Furcht vor Nachteilen bei Promotion oder Vertragsverlängerung zu melden.
Das Hinweisgebersystem ergänzt bestehende Ombudsstellen für gute wissenschaftliche Praxis und bietet einen gesetzlich geschützten Meldeweg für Rechtsbrüche.
Untersuchungsabläufe, Datenschutz und gesetzliche Fristen
Die Prüfung erfolgt unter strikter Wahrung der DSGVO. Alle Unterlagen, Plagiatsgutachten und Zeugenaussagen werden verschlüsselt gespeichert.
Die Einhaltung der Fristen (7 Tage für die Bestätigung, 3 Monate für den Abschluss) wird lückenlos protokolliert. Am Ende leitet die Hochschulleitung disziplinarische oder rechtliche Schritte ein.
Jährliche Praxistests an Hochschulen
Die Leitung muss jährliche Testmeldungen durchführen, um die Reaktionszeiten der Prüfungskommissionen auch während der vorlesungsfreien Zeit zu überprüfen.
Jährliche Risikobewertung und Schulentwicklung
Bildungseinrichtungen und Universitäten werten die gemeldeten Vorfälle jährlich aus, um Schulordnungen und Ethikrichtlinien zu verbessern. Anonymisierte Daten werden für Fortbildungen von Lehrkräften und Verwaltungspersonal zur Früherkennung von Mobbing und zum korrekten Umgang mit Forschungsfördermitteln genutzt.
Sichere Aktenaufbewahrung und Datenschutz
Abgeschlossene Fallakten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert, wobei personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, während die Nachvollziehbarkeit disziplinarischer Maßnahmen gewahrt bleibt.
