Einrichtung des Meldesystems in Industrie und Baugewerbe im Großherzogtum Luxemburg
Industriebetriebe, Fabriken und Bauunternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten im Großherzogtum Luxemburg müssen ein internes Meldesystem nach dem Gesetzesdekret vom 10. März 2023, Nr. 24 einrichten. Die räumliche Verteilung der Teams und der Einsatz zahlreicher Nachunternehmer erfordern eine mobile Lösung.
Schutz im Bereich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Das Gesetz schützt Beschäftigte, die Mängel im Bereich Unfallverhütung und Maschinensicherheit melden. UNOVOX stellt sicher, dass Warnungen vor akuten Gefahren direkt beim Sicherheitsingenieur und Meldebeauftragten eingehen.
Die Anonymitätsoption erlaubt es Arbeitern und Subunternehmern, Fotos defekter Anlagen einzusenden, ohne Kündigung oder Ausschluss aus der Arbeitskolonne befürchten zu müssen.
Der Meldekanal muss allen auf der Baustelle oder im Werk tätigen Leiharbeitern, Fahrern und Nachunternehmern uneingeschränkt offenstehen.
Revisionssicherheit gegenüber Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften
Bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht oder nach Unfällen kann das Unternehmen belegen, welche Maßnahmen nach Eingang der Meldung ergriffen wurden. Alle Vorgänge werden mit unveränderbarem Zeitstempel protokolliert.
Fristen (7 Tage Eingangsbestätigung, 3 Monate Abschluss) werden überwacht. Das Unternehmen behebt technische Mängel oder beendet Verträge mit unzuverlässigen Subunternehmern.
Jährliche Sicherheitsübungen im Werk und auf der Baustelle
Die Sicherheitsleitung muss jährliche Testmeldungen zu simulierten Gerüst- oder Strommängeln durchführen, um die Reaktionsschnelligkeit der Sicherheitskoordinatoren zu überprüfen.
Präventionsberatung mit Sicherheitsbeauftragten
Erkenntnisse aus Arbeitsschutzuntersuchungen fließen in die Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze und die Vergabekriterien für Fremdfirmen ein. Der Arbeitsschutzausschuss erhält statistische Berichte, um Investitionen in Maschinensicherheit gezielt zu steuern.
Sicherheitsbegehungen und Meldekultur auf Baustellen
Regelmäßige Sicherheitskontrollen stellen sicher, dass alle Fremdfirmenarbeiter und Bauhandwerker über den Meldekanal informiert sind und bekräftigen den Grundsatz, dass Arbeitssicherheit stets Vorrang vor Fertigstellungsterminen hat.
