Interne Meldestelle

Die interne Meldestelle wird vom Arbeitgeber eingerichtet. Sie nimmt Meldungen entgegen, hält Kontakt, prüft den Anwendungsbereich und die Stichhaltigkeit und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. Ein externer Dienstleister kann mit Aufgaben betraut werden; die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt bestehen.

Externe Meldestellen

Die externe Meldestelle des Bundes wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Daneben bestehen besondere externe Meldestellen, unter anderem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beim Bundeskartellamt. Zuständigkeit und Sachbereich sind im Einzelfall zu prüfen.

Freie Wahl des Meldewegs

Nach § 7 HinSchG können hinweisgebende Personen grundsätzlich zwischen interner und externer Meldung wählen. Informationen über externe Wege müssen klar zugänglich sein.

Was die Organisation bereitstellen sollte

  • Adressaten und sachlichen Anwendungsbereich.
  • Schriftliche und mündliche Meldewege sowie ein persönliches Treffen auf Wunsch.
  • Vertraulichkeits- und Zugriffsregeln.
  • Ablauf, Fristen und geschützte Rückfragen.
  • Hinweise auf zuständige externe Meldestellen.
Offizielle Quelle: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) — Gesetze im Internet. Konsolidierte Fassung; redaktionell geprüft am 14. August 2026. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.