Einführung des Meldesystems im Handel und Hotelgewerbe im Großherzogtum Luxemburg
Unternehmen im Bereich Einzelhandel, Großhandel, Gastronomie und Beherbergung mit 50 oder mehr Beschäftigten im Großherzogtum Luxemburg müssen gemäß Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 einen internen Meldekanal einrichten. Die dezentrale Struktur und der häufige Einsatz von Aushilfen erfordern ein systemunabhängiges Webportal.
Mobiler Zugriff per QR-Code und garantierte Anonymität
Filial- und Lagerkräfte nutzen im Alltag vor allem private Smartphones. Die UNOVOX-Plattform kann über QR-Codes in Pausenräumen aufgerufen werden. Bei anonymen Meldungen erhält der Hinweisgeber einen sicheren Code für den weiteren Dialog, ohne dass Rufnummern oder E-Mail-Adressen sichtbar werden.
Durch automatische Weiterleitungsregeln wird verhindert, dass beschuldigte Filialleiter oder Bezirksleiter von den Vorgängen erfahren, bevor Beweismittel gesichert sind.
Das Gesetz verbietet jegliche Vergeltungsmaßnahmen (Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder schlechtere Schichtzuteilung) und droht Arbeitgebern bei Verstößen empfindliche Strafen an.
Logistikzentren und Überwachung der Lieferketten
In Logistikzentren decken Meldungen häufig Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, Diebstahl oder Wěstotasmängel bei der Verladung auf. Der Kanal steht auch Fahrern von Subunternehmern offen.
Fristen (7 Tage für die Eingangsbestätigung, 3 Monate für den Abschluss) werden lückenlos überwacht. Auf Basis der Berichte ergreift die Geschäftsleitung Disziplinarmaßnahmen oder kündigt Lieferantenverträge.
Jährliche Praxistests im Filialnetz
Die Compliance-Abteilung muss jährlich eine anonyme Testmeldung aus einer Filiale absetzen, um den Eingangsweg und die Reaktionszeit der Prüfer in der Zentrale zu überprüfen.
Praxistests in Filialen und Logistikzentren
Die Compliance-Abteilung führt jährliche Tests des Systems durch, indem eine anonyme Testmeldung von einem Mobilgerät abgesetzt wird. Dies stellt sicher, dass Warnungen direkt bei den Prüfern in der Zentrale eingehen, ohne Filial- oder Lagerleiter vorab zu warnen, und belegt die rasche Sicherung von Bildbeweisen und Bestandsdaten.
