Eingang
Die Meldung wird geschützt erfasst und einer befugten Stelle zugewiesen.
UNOVOX · EUROPÄISCHE UNION
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Diese Fristen strukturieren die Bearbeitung, ersetzen aber keine sorgfältige Untersuchung.
Die Meldung wird geschützt erfasst und einer befugten Stelle zugewiesen.
Die hinweisgebende Person erhält grundsätzlich eine Bestätigung, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Es wird über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen und deren Gründe informiert, soweit Vertraulichkeit und Rechte Dritter dies zulassen.
Drei Monate bedeuten nicht zwingend, dass die Untersuchung abgeschlossen sein muss. Entscheidend ist eine dokumentierte Rückmeldung zu den Folgemaßnahmen.