UNOVOX ist ein Business-Service. Das Bestellformular, der Vorschlag oder der Online-Checkout identifiziert den abonnierten Plan, den Preis, den Abrechnungszyklus und alle spezifischen Servicelevels. Wenn eine unterzeichnete Bestellung mit diesen Bedingungen kollidiert, ist die unterzeichnete Bestellung für diese spezifische Angelegenheit maßgebend.
1. Anbieter und Umfang
Diese Bedingungen regeln den Zugang zuwww.unovox.comund die Software-as-a-Service-Plattform UNOVOX vonMAINSYSTEMS, LDA., mit Kontaktadresse in Av. da República, 50, 2. Stock, 1050-196 Lissabon, Portugal („MAINSYSTEMS, „UNOVOX, „wir oder „uns). Sie gelten für Organisationen, die den Dienst in Auftrag geben, deren Bevollmächtigte und Nutzer („Kunde“ oder „Sie“).
Diese Bedingungen, der entsprechende Auftrag oder Vorschlag, die Datenschutzrichtlinie und, wenn personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, die Datenverarbeitungsvereinbarung bilden den vertraglichen Rahmen. Kundenbeschaffungsbedingungen gelten nur, wenn sie von MAINSYSTEMS ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.
2. Begriffsbestimmungen
- Service:die gehostete UNOVOX-Plattform, einschließlich des abonnierten Berichtsportals, des Fallverwaltungsbereichs, der Konfiguration, Updates und des Supports.
- Kundendaten:-Inhalte, Berichte, Nachrichten, Dateien, Einstellungen und andere Informationen, die an die Umgebung des Kunden übermittelt oder in dieser erstellt wurden.
- Autorisierter Benutzer:eine Person, der der Kunde Zugang zum eingeschränkten Bereich gewährt.
- Bestellung:ein Online-Abonnement, ein unterschriebenes Angebot, ein Bestellformular oder ein anderes von beiden Parteien akzeptiertes Dokument, das den vertraglich vereinbarten Service identifiziert.
- Dokumentation:Benutzer, Sicherheit und technische Informationen für den Service zur Verfügung gestellt.
3. Annahme und Vollmacht
Indem Sie eine Bestellung aufgeben, ein Verwaltungskonto erstellen oder den eingeschränkten Dienst nutzen, bestätigen Sie, dass Sie im Namen einer Organisation handeln, befugt sind, diese zu binden und diese Bedingungen zu akzeptieren. Der Service ist für die professionelle, institutionelle und öffentliche Nutzung bestimmt, nicht in erster Linie für private Verbraucher. Wenn Sie den vertraglichen Rahmen nicht akzeptieren, greifen Sie nicht auf den eingeschränkten Service zu.
4. Der Dienst
UNOVOX bietet Tools zum Konfigurieren eines Berichtskanals, zum Empfang anonymer oder identifizierter Berichte, zur Kommunikation mit meldenden Personen, zum Klassifizieren und Zuweisen von Fällen, zum Verwalten von Fristen, Aufgaben, Anhängen und Historie, zum Erstellen von Berichten und zur Analyse von Betriebsinformationen. Die verfügbaren Funktionen hängen vom abonnierten Plan und der Bestellung ab.
Der Kunde bleibt verantwortlich für die Gestaltung und den Betrieb seines Berichtsprozesses, die Ernennung kompetenter und unparteiischer Fallmanager, die Entscheidung, wie Berichte untersucht und behandelt werden sollen, die Einhaltung gesetzlicher Fristen und die Bereitstellung angemessener Mitteilungen. UNOVOX ist ein Technologieservice und ersetzt keine rechtliche, Compliance-, Beschäftigungs- oder Ermittlungsberatung.
5. Bestellungen, Preis und Zahlung
- Preise, Abrechnungszyklus, inkludierte Dienstleistungen und alle Implementierungsarbeiten sind diejenigen, die an der Kasse oder in der angenommenen Bestellung angezeigt werden. Sofern nicht anders angegeben, schließen die Preise die Mehrwertsteuer und andere anwendbare Steuern aus.
- Der Kunde muss genaue Rechnungsinformationen bereitstellen und Rechnungen bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlen. Der Kunde ist für andere Steuern als Steuern auf das Nettoeinkommen von MAINSYSTEMS verantwortlich.
- Monatliche oder jährliche Abonnements verlängern sich um einen entsprechenden Zeitraum, es sei denn, sie werden gemäß der Bestellung vor dem Verlängerungsdatum storniert. Ein befristeter Vertrag über öffentliche Aufträge verlängert sich nur, wenn seine Unterlagen dies zulassen.
- Änderungen an einem öffentlichen Listenpreis ändern keinen Prepaid-Zeitraum. Der für eine Verlängerung geltende Preis kann mit vorheriger Ankündigung aktualisiert werden, unbeschadet einer Festpreisverpflichtung in einem Auftrag.
- Außer wenn das Gesetz, die Checkout-Bedingungen oder die Bestellung etwas anderes vorsehen, sind Gebühren für bereits begonnene Zeiträume nicht erstattungsfähig, nur weil der Kunde die Nutzung des Dienstes einstellt.
6. Konten und Nutzer
Der Kunde kann die Anzahl der autorisierten Benutzer erstellen, die nach seinem Plan zulässig sind. Wenn der Plan unbegrenzte Benutzer oder unbegrenzte Sprachen angibt, fällt keine Lizenzgebühr pro Benutzer oder pro Sprache an; Die Nutzung muss sich weiterhin auf den legitimen internen Betrieb des Kunden beziehen und darf nicht dazu verwendet werden, den Service ohne schriftliche Vereinbarung an unabhängige Dritte weiterzuverkaufen oder bereitzustellen.
Der Kunde kontrolliert Rollen und Berechtigungen und ist dafür verantwortlich, unverzüglich Zugriffe zu entfernen, die nicht mehr gerechtfertigt sind. Jeder Benutzer muss ein individuelles Konto verwenden, Authentifizierungsdaten vertraulich behandeln, verfügbare Sicherheitskontrollen verwenden und einen vermuteten unbefugten Zugriff sofort melden. Der Kunde ist für Handlungen verantwortlich, die über seine Konten durchgeführt werden, außer in dem Umfang, der durch einen Verstoß gegen MAINSYSTEMS verursacht wurde.
7. Recht auf Nutzung des Dienstes
Während der Abonnementlaufzeit und vorbehaltlich der Zahlung und Einhaltung des vertraglichen Rahmens gewährt MAINSYSTEMS dem Kunden ein begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht auf Zugang und Nutzung des Dienstes für seine internen Berichts-, Compliance- und Case-Management-Aktivitäten. Es wird kein Softwarebesitz übertragen.
Der Kunde darf die Plattform nicht kopieren oder kommerziell nutzen; Reverse Engineering oder versuchen, Quellcode zu erhalten, es sei denn, ein zwingendes Gesetz erlaubt dies ausdrücklich; Umgehung von Zugriffs-, Sicherheits- oder Nutzungskontrollen; Durchführung nicht autorisierter Schwachstellentests; Störung der Verfügbarkeit; oder Nutzung des Dienstes zur Entwicklung oder zum Benchmarking eines Konkurrenzprodukts für die Veröffentlichung ohne schriftliche Zustimmung.
8. Kundendaten
Der Kunde behält seine Rechte an Kundendaten und räumt MAINSYSTEMS das eingeschränkte Recht ein, diese nur dann zu hosten, zu kopieren, zu übertragen, anzuzeigen und anderweitig zu verarbeiten, wenn dies zur Bereitstellung, Sicherung und Unterstützung des Dienstes, zur Einhaltung der dokumentierten Anweisungen und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist. MAINSYSTEMS erwirbt kein Eigentum an Berichten oder Fallinhalten.
Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Relevanz der Kundendaten; für die Bereitstellung von Mitteilungen und die Festlegung von Rechtsgrundlagen; dafür, dass autorisierte Benutzer einen legitimen Zugang zu Fällen benötigen; und für die Vermeidung der Übermittlung von Informationen, die für den Berichtszweck offensichtlich unnötig sind. MAINSYSTEMS ist nicht verpflichtet, die Vorzüge von Berichten zu überwachen oder festzustellen, ob der Inhalt wahr ist.
9. Zulässige Verwendung
Der Dienst darf nicht genutzt werden, um:
- begehen, ermutigen oder verbergen rechtswidrige Handlungen, Vergeltung, Belästigung, Diskriminierung oder vorsätzliche falsche Anschuldigungen;
- Malware hochladen, Schwachstellen ausnutzen, Systeme stören oder unbefugten Zugriff erhalten;
- verletzt Privatsphäre, Vertraulichkeit, geistiges Eigentum oder andere Rechte Dritter;
- sendet unerwünschte kommerzielle Kommunikation oder betreibt einen öffentlichen Dateispeicherdienst;
- verarbeitet Daten für einen Zweck, der mit dem vertraglich vereinbarten Berichts- und Fallmanagementkontext unvereinbar ist;
- stellt eine automatisierte Ausgabe als endgültige menschliche Entscheidung falsch dar, bei der eine menschliche Überprüfung erforderlich ist.
Ein gutgläubiger Bericht, der nicht begründet ist, stellt an sich keinen Missbrauch dar. Der Kunde muss meldende Personen und andere betroffene Personen in Übereinstimmung mit geltendem Recht und seinen Richtlinien schützen.
10 Vertraulichkeit
Jede Partei muss die nicht-öffentlichen geschäftlichen, technischen, sicherheitstechnischen und vertraglichen Informationen der anderen mit mindestens angemessener Sorgfalt schützen und sie nur zur Durchführung oder zum Empfang des Dienstes verwenden. Vertrauliche Informationen können an Mitarbeiter, professionelle Berater und Unterauftragnehmer weitergegeben werden, die sie benötigen und an die Vertraulichkeit gebunden sind oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern zulässig, wird die empfangende Partei eine obligatorische Offenlegung im Voraus mitteilen.
Der Fallzugriff durch das MAINSYSTEMS-Personal ist auf autorisierte Support-, Sicherheits-, Wartungs-, Incident-Response- oder Legal-Compliance-Anforderungen beschränkt und unterliegt Zugangskontrollen und Vertraulichkeitspflichten.
11. Datenschutz
Jede Partei muss die geltenden Datenschutzgesetze einhalten. Für Website-, Geschäfts- und Kontoverwaltungsdaten handelt MAINSYSTEMS wie in derDatenschutzpolitikFür Kundendaten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, ist der Kunde in der Regel für die Verarbeitung verantwortlich und MAINSYSTEMS ist der Verarbeiter. Die Datenverarbeitungsvereinbarung, die zusammen mit den Vertragsunterlagen oder auf Anfrage erhältlich ist, regelt diese Verarbeitung und hat in Bezug auf Datenverarbeitungsangelegenheiten Vorrang vor diesen Bedingungen.
Der Kunde darf MAINSYSTEMS nicht anweisen, Daten unrechtmäßig zu verarbeiten, und bleibt für die Beantwortung von Datenanfragen, die Festlegung der Aufbewahrung und die Beurteilung, ob seine Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordert, verantwortlich. MAINSYSTEMS wird die in der Datenverarbeitungsvereinbarung beschriebene Unterstützung leisten.
12. Sicherheit und Vorfälle
MAINSYSTEMS unterhält technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Risiko des Dienstes angemessen sind. Der Kunde erkennt an, dass die Sicherheit geteilt wird: MAINSYSTEMS schützt die gehostete Plattform; der Kunde muss Berechtigungen konfigurieren, den Benutzerlebenszyklus verwalten, Endpunkte und Anmeldeinformationen schützen und den Service konsistent mit der Dokumentation nutzen.
Jede Partei benachrichtigt die andere unverzüglich über einen bestätigten Sicherheitsvorfall, der für die Daten oder Verpflichtungen der anderen Partei relevant ist, und arbeitet angemessen bei der Eindämmung und den gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigungen mit. Die Datenverarbeitungsvereinbarung regelt Verletzungen personenbezogener Daten, die Kundendaten betreffen.
13. KI-Agenten
AI Agents sind optionale Funktionen. Sofern aktiviert, bestimmt der Kunde, welche Berichtskategorien und Aufgaben in seinen konfigurierten Anwendungsbereich fallen. KI-Agenten können Ermittlungsschritte sammeln, organisieren, zusammenfassen, vergleichen oder vorschlagen, aber die Ergebnisse können unvollständig, ungenau oder kontextabhängig sein. Der Kunde muss eine kompetente menschliche Aufsicht und endgültige Validierung sicherstellen. Entscheidungen, die rechtliche, arbeitsrechtliche oder ähnlich signifikante Auswirkungen haben, dürfen nicht ausschließlich auf eine KI-Ausgabe getroffen werden, es sei denn, das geltende Recht erlaubt dies und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sind vorhanden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtmäßige Anweisungen zu erteilen, Ausgaben zu überprüfen, bevor er sich darauf verlässt, und die Eingabe von Daten zu verhindern, die für den konfigurierten Zweck nicht erforderlich sind. MAINSYSTEMS kann technische Grenzwerte anwenden oder eine KI-Funktion aussetzen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, der Anbieterbeschränkungen oder der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, während der Kerndienst beibehalten werden soll. Kundenfallinhalte werden nicht zur Schulung von Allzweckmodellen verwendet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich auf einer gültigen Rechtsgrundlage vereinbart.
14. Dienstleistungen von Drittanbietern
Der Service kann mit Hosting-, E-Mail-, Identitäts-, Analyse-, Zahlungs-, Sicherheits- oder KI-Anbietern interagieren. Anbieter, die von MAINSYSTEMS beauftragt werden, werden unter entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen verwaltet. Eine vom Kunden angeforderte Integration oder ein externer Link kann den eigenen Bedingungen des Dritten unterliegen, und MAINSYSTEMS ist nicht für einen Dienst eines Drittanbieters verantwortlich, der außerhalb seiner Kontrolle liegt. Eine wesentliche Änderung des Subprozessors wird wie in der Datenverarbeitungsvereinbarung vorgesehen behandelt.
15. Verfügbarkeit, Wartung und Support
MAINSYSTEMS zielt darauf ab, den Service verfügbar und sicher zu halten, verspricht jedoch keinen ununterbrochenen Betrieb, es sei denn, ein Servicelevel wird ausdrücklich in der Bestellung angegeben. Die Verfügbarkeit kann durch geplante Wartungsarbeiten, dringende Sicherheitsarbeiten, Internet- oder Lieferantenausfälle, höhere Gewalt und Kundensysteme oder -konfigurationen beeinträchtigt werden. Wir werden uns bemühen, eine angemessene Mitteilung über geplante Wartungsarbeiten zu geben, die voraussichtlich wesentliche Auswirkungen haben werden.
Support-Kanäle und Reaktionsziele sind die für den Plan veröffentlichten oder im Auftrag angegebenen. Der Support umfasst keine Rechtsberatung, die Durchführung von Untersuchungen des Kunden oder die Korrektur von vom Kunden kontrollierten Inhalten, sofern nicht gesondert vertraglich vereinbart.
16. Änderungen am Dienst
Wir können Funktionen verbessern, aktualisieren oder ersetzen, um die Sicherheit, die Einhaltung der Rechtsvorschriften, die Leistung und die Produktentwicklung zu gewährleisten. Wir werden die Kernfunktionalität eines kostenpflichtigen Plans während einer aktuellen Prepaid-Laufzeit ohne legitimen Grund und angemessene Minderung nicht wesentlich reduzieren. Wenn eine Änderung eine wesentliche nachteilige Wirkung hat, die nicht angemessen gemildert werden kann, werden die Parteien eine angemessene Lösung im Rahmen des Beschlusses suchen.
17. Geistiges Eigentum und Feedback
MAINSYSTEMS und seine Lizenzgeber besitzen den Service, die Software, die Schnittstelle, die Dokumentation, die Marken und die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Der Kunde besitzt seine Namen, Logos, Richtlinien und Kundendaten. Wenn der Kunde freiwillig Produktfeedback zur Verfügung stellt, kann MAINSYSTEMS es ohne Einschränkung oder Identifizierung des Kunden verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen oder Kundendaten bekannt gegeben werden.
18. Suspension
MAINSYSTEMS kann den betroffenen Zugriff aussetzen, wenn dies nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist, um eine aktive Sicherheitsbedrohung, eine rechtswidrige Nutzung, einen materiellen Schaden für den Dienst oder Dritte zu verhindern, oder wenn unbestrittene Gebühren nach vorheriger Ankündigung und einer Gelegenheit zur Heilung überfällig sind. Soweit möglich, ist die Aussetzung in Umfang und Dauer begrenzt und der Kunde wird über den Grund und die Schritte zur Wiederherstellung des Zugangs informiert.
19. Laufzeit, Annullierung und Kündigung
Die Vereinbarung beginnt, wenn der Auftrag wirksam wird und dauert die gezeichnete Laufzeit an. Jede Partei kann für einen wesentlichen Verstoß kündigen, der nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wurde, oder früher, wenn der Verstoß nicht behoben werden kann, das Insolvenzrecht eine Kündigung zulässt oder die fortgesetzte Leistung rechtswidrig wäre. Der Kunde kann die Verlängerung durch die in der Bestellung oder dem Konto angegebene Methode stornieren.
Bei Kündigung endet der Zugang und die ausstehenden Gebühren werden fällig. Vorbehaltlich der Zahlungs- und gesetzlichen Beschränkungen kann der Kunde einen Export von Kundendaten unter Verwendung verfügbarer Funktionen vor Beendigung oder während eines in der Auftrags- oder Datenverarbeitungsvereinbarung angegebenen Abrufzeitraums verlangen. MAINSYSTEMS wird Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung, rechtmäßigen Aufbewahrungspflichten und sicheren Backup-Zyklen löschen oder zurückgeben.
20. Garantien und Disclaimer
MAINSYSTEMS garantiert, dass der Service im Wesentlichen seiner Dokumentation entspricht und mit angemessener professioneller Betreuung versorgt wird. Wenn eine reproduzierbare Material-Nichtkonformität gemeldet wird, besteht unser Hauptmittel darin, sie zu korrigieren oder einen angemessenen Workaround bereitzustellen. Wenn beides vernünftigerweise nicht möglich ist, kann der betroffene Dienst mit Erstattung von im Voraus bezahlten Gebühren für den nicht genutzten betroffenen Zeitraum gekündigt werden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Dienst nicht berechtigt, fehlerfrei oder ununterbrochen zu sein, die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst festzustellen oder die Aufdeckung, Wahrheit oder erfolgreiche Untersuchung eines Berichts zu gewährleisten. Kundenentscheidungen verbleiben in der Verantwortung des Kunden.
21. Haftung
Keine der Parteien haftet für indirekte oder Folgeverluste, Verlust von Gewinnen, Einnahmen, erwarteten Einsparungen oder Goodwill oder Verluste, die durch die rechtswidrigen Anweisungen, die Konfiguration oder die Nichteinhaltung der Dokumentation der anderen Partei verursacht werden, es sei denn, der Ausschluss ist gesetzlich verboten.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung jeder Partei, die sich aus dem Service in einem Zeitraum von zwölf Monaten ergibt, auf die Gebühren beschränkt, die in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis für den Service gezahlt oder zu zahlen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten, Zahlungsverpflichtungen, Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums der anderen Partei, Verletzung der Vertraulichkeit oder der Datenschutzhaftung, soweit sie nicht rechtmäßig beschränkt werden kann, oder Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit.
22. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die sich einer angemessenen Kontrolle entziehen, einschließlich weit verbreiteter Netzwerk- oder Cloud-Ausfälle, Stromausfällen, Naturkatastrophen, Krieg, zivilen Unruhen, Epidemien, Regierungsmaßnahmen oder Arbeitsstörungen, sofern die betroffene Partei angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Leistung zu mindern und wenn möglich wieder aufzunehmen. Bereits eingegangene Zahlungsverpflichtungen werden nicht entschuldigt.
23. Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen für Rechts-, Sicherheits- oder Serviceänderungen aktualisieren. Updates gelten für die Nutzung der Website, wenn sie veröffentlicht werden. Für ein bestehendes kostenpflichtiges Abonnement gilt ab der nächsten Verlängerung eine wesentlich nachteilige Änderung, es sei denn, eine frühere Anwendung ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Behebung eines dringenden Sicherheitsrisikos erforderlich. Gegebenenfalls werden wir dies im Voraus mitteilen. Die fortgesetzte Nutzung nach dem geltenden Datum des Inkrafttretens stellt eine Annahme dar; wenn der Kunde keine Verlängerungsänderung akzeptiert, kann er die Verlängerung stornieren.
24. Allgemeine Bestimmungen
- Mitteilungen:Vertragsmitteilungen können an die administrative E-Mail im Konto gesendet werden; Mitteilungen an MAINSYSTEMS können aninfo@mainsystems.pt.
- Zuweisung:darf keine der Parteien die Vereinbarung ohne die Zustimmung des anderen abtreten, um nicht unangemessen zurückgehalten zu werden, außer an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Reorganisation oder Veräußerung von im Wesentlichen allen relevanten Vermögenswerten, sofern die Verpflichtungen fortbestehen.
- Trennbarkeit:, wenn eine Bestimmung nicht durchsetzbar ist, wird sie im erforderlichen Mindestmaß angepasst und der Rest bleibt in Kraft.
- Keine Ausnahmegenehmigung: Das Versäumnis von, ein Recht durchzusetzen, ist kein Verzicht.
- Gesamte Vereinbarung:ersetzt der in Abschnitt 1 beschriebene vertragliche Rahmen frühere Diskussionen zum gleichen Thema.
- Sprache:Portugiesische und englische Versionen sind zur Bequemlichkeit vorgesehen. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die portugiesische Version maßgebend, es sei denn, der Erlass besagt etwas anderes.
25. Geltendes Recht und Zuständigkeit
Die Vereinbarung unterliegt portugiesischem Recht. Die Gerichte von Lissabon, Portugal, sind zuständig, unbeschadet einer zwingenden Zuständigkeit oder eines Streitverfahrens, das rechtlich nicht ausgeschlossen werden kann. Vor Beginn des Verfahrens werden die Parteien in gutem Glauben versuchen, den Streit durch ihre benannten Vertreter beizulegen.
26. Kontakt
MAINSYSTEMS, LDA. — UNOVOX
Av. da República, 50, 2nd floor, 1050-196 Lissabon, Portugal
Email:info@mainsystems.pt
Datenschutz:dpo@mainsystems.pt
Telefon:+351 211 245 202